PKW-Klassen B, B197, B96, BE
Übersicht
Kurzübersicht der Merkmale und Anforderungen der PKW-Klassen seit 19.01.2013
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4) Info zum Mindestalter von 17 Jahren:
- Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.
- Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin",
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
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B
Kraftwagen bis 3,5 to zG
- Mitführen von Anhängern
- Alle Anhänger bis 750 kg zB
- bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Vorraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort 7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Anforderungen:
- Mindestalter: 18/17 4)
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
B197
Klasse B mit Schlüsselzahl 197 ist keine eigene Klasse, sondern
eine Ausdehnung der Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 to zG
- Mitführen von Anhängern
- Alle Anhänger bis 750 kg zB
- bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Vorraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort 7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Anforderungen:
- Mindestalter: 18/17 4)
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
Ablauf:
- 10 Fahrstunden auf Schaltgetriebe und eine 15 minütige ''Prüfungsfahrt'' mit eurem Fahrlehrer
- Final bekommt ihr dann eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerschulung B197 zur Vorlage in der Fahrerlaubnisbehörde
- Es wird eine weitere Schlüsselzahl (197) eingetragen.
- Jetzt dürft ihr auch wieder ganz regulär Schaltgetriebe fahren
B96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg
Voraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Anforderungen:
- Mindestalter: 18/17 4)
- Vorbesitz: -
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: -
BE
Kraftwagen der Klasse B und
- Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG
Vorraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort 7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Anforderungen:
- Mindestalter: 18/17 4)
- Vorbesitz: B
- Eingeschlossene Klassen: -
- Ausbildung: Praxis
- Prüfung: Praktische Prüfung
Motorad-Klassen Mofa, AM, A1, A2, A
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Kurzübersicht der Merkmale und Anforderungen der Motorrad-Klassen seit 19.01.2013
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Weitere Neuregelungen und Infos zu den neuen Fahrzeugklassen findet ihr unter News
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Mofa
Mofa
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
- maximal 25km/h bbH
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Vorraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
Anforderungen:
- Mindestalter: 15
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: -
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder, Dreirädrige Kleinkrafträder, Vierrädrige Leichtkrafträder
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max 45 km/h
- bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
- bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm
b) Krafträder bbH max 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
- Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 ccm Hubraum
c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
- Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 ccm
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
d) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
- Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 ccm
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max 4 kW
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
- Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
Vorraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort 7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Anforderungen:
- Mindestalter: 16
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: -
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
A1
Leichtkrafträder bis 125 ccm
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 ccm, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung max. 15 kW
Vorraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort 7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Anforderungen:
- Mindestalter: 16
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: AM
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
A2
Leichtkrafträder bis 35kW
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Vorraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort 7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Anforderungen:
- Mindestalter: 18
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: A1, AM
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
A
Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Vorraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort 7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Anforderungen:
- Mindestalter zu a): 24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
- Mindestalter zu b): 21
- Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Traktor-Klasse L
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Kurzübersicht der Merkmale und Anforderungen der Traktor-Klassen seit 19.01.2013
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L
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger
Vorraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort 7)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Anforderungen:
- Mindestalter: 16
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: -
- Ausbildung: Theorie
- Prüfung: Theorieprüfung
7) Nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse
(Quelle: http://www.fahrlehrerverband-bw.de)